Zum Inhalt springen

Urlaub stornieren wegen Corona: Reiserecht in der Corona-Krise

Die Corona-Krise wirft bei Urlaubern viele Fragen auf: Kann ich meinen Urlaub stornieren wegen Corona? Soll ich stornieren oder lieber noch abwarten? Greift eine Stornoversicherung, wenn ich aus Angst vor COVID-19 nicht fahren will? Was ist, wenn das gebuchte Hotel in zwei Monaten in Konkurs gehen muss? Und welche Rechte habe ich, wenn ich am Urlaubsort in Quarantäne komme? Die wichtigsten Fragen zum Reiserecht in der Corona-Krise – beantwortet von Rechtsanwalt Mag. Georg Wageneder.


Urlaub stornieren wegen Corona: Reiserecht in der Corona-Krise ♥ Lesezeit: 10 Minuten


Ich habe einen Sommerurlaub im Ausland gebucht. Kann ich kostenlos stornieren oder bleibe ich auf den Kosten sitzen?

Das kommt – wie immer – darauf an. Mit einer Stornierung des Sommerurlaubs würde ich jedenfalls noch warten, weil sich die Situation bis dahin ändern kann. Wenn man den Urlaub aber sowieso nicht mehr machen möchte, ist es besser, bereits jetzt zu stornieren und die Stornokosten in Kauf zu nehmen, die immer höher werden, je näher der Reiseantritt kommt. Ansonsten muss man zwischen Pauschalreisen (z. B. Flug und Hotel wurden gemeinsam gebucht) und Individualreisen unterscheiden, wobei Pauschalreisende rechtlich besser geschützt sind. 

  • Hat man eine Pauschalreise gebucht und liegt dann – wie z. B. derzeit für Italien, Spanien oder die Türkei – noch immer eine Reisewarnung oder ein Einreiseverbot vor bzw. müsste ich am Urlaubsort sofort in Quarantäne, kann ich kostenlos stornieren. 
  • Bei Individualreisen (Flug und Hotel wurden getrennt gebucht) kommt es ebenfalls darauf an, ob der Flug überhaupt stattfindet bzw. ob die Unterkunft erreichbar ist. Hat man im Ausland gebucht, hängt es auch vom Recht des dortigen Staates ab. Falls ein kostenloses Storno nicht möglich ist, empfiehlt es sich jedenfalls, Kontakt wegen einer kostenlosen Umbuchung aufzunehmen.

Egal, um welche Art von Urlaub es geht, Pauschal- oder Individualreisen: Wer sich unsicher fühlt, konsultiert am besten einen Experten. Wir beraten dazu gerne.

Mein Reiseziel ist derzeit nicht stark betroffen. Ich habe aber Angst, dass das noch kommt, und will deshalb nicht verreisen. Kann ich den Urlaub stornieren wegen Corona? 

Das Pauschalreisegesetz sieht eine kostenlose Stornierung nur bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen vor. Hier müsste man argumentieren, dass die Reise nicht zumutbar ist. Dabei wird es jedoch auf den Einzelfall ankommen bzw. letztlich Klärung durch die Gerichte notwendig sein. Allenfalls kann man auch hier eine Kulanzlösung erreichen.

Ist eine Reisewarnung vom Außenministerium zwingende Voraussetzung für ein kostenloses Storno? 

Zwingend nicht, aber sehr hilfreich, wobei man auch zwischen den verschiedenen Stufen der Reisewarnungen unterscheiden muss. Liegt eine Reisewarnung der Stufe 6 (z. B. derzeit Italien, Türkei, Spanien) oder der Stufe 5 (für einzelne Gebiete) vor, erspart man sich die Diskussion, dass es dort gefährlich ist. Ansonsten muss man argumentieren, dass die Reise derzeit unzumutbar ist, auch aufgrund der individuellen Situation (z. B. bei Vorerkrankungen).

Urlaub stornieren wegen Corona: Reiserecht in der Corona-Krise

Ich habe in naher Zukunft einen Flug gebucht. Kann ich diesen stornieren?

Stornieren kann man immer, die Frage ist, ob man Stornogebühren zahlen muss. Findet der Flug ohnedies nicht statt, bekommt man das Geld zurück. Man kann auch einer Umbuchung zustimmen. Ansonsten kommt es wiederum auf das Flugziel und die dortigen Umstände an.

Ich habe einen Flug, darf aber in das Land, in das ich fliegen möchte, nicht einreisen. Bekomme ich das Geld zurück? 

Wenn ein Einreiseverbot besteht, ist eine kostenlose Stornierung möglich.

(Update, 01.05.2020) Nachdem die Landung von Flugzeugen aus China, Iran, Italien, Schweiz, Frankreich, Spanien, UK, Niederlande, Russland und Ukraine in Österreich (zumindest derzeit) bis 31. Mai verboten bleibt, sollte man das Geld zurückbekommen, wenn man entsprechende Flüge gebucht hat.

Greift eine Stornoversicherung, wenn man z. B. wegen der Angst vor dem Coronavirus nicht fahren will? 

Das kommt auf die konkreten Versicherungsbedingungen an. In der Regel zahlen Stornoversicherungen aber nur, wenn man die Reise nicht antreten kann, weil man z. B. selbst davor schwer krank wird oder weil ein naher Angehöriger stirbt, sodass Angst vor dem Coronavirus nicht ausreichen wird. Achtung: Bei vielen Versicherungen sind aber auch Erkrankungen durch eine Pandemie von der Deckung ausgenommenen, sodass hier nichts ersetzt wird, wenn man selbst an Covid-19 erkrankt. 

Wenn ich jetzt auf gut Glück einen Sommerurlaub buche: Wie sieht es mit Stornokosten aus?

Wenn ich jetzt eine Reise in ein stark betroffenes Gebiet buche, werde ich nicht kostenlos stornieren können, weil ich ja von den außergewöhnlichen Umständen nicht überrascht wurde bzw. diese nicht unvermeidbar waren. Anders wird es sein, wenn die Region derzeit wenig betroffen ist, vor meinem Urlaubsantritt dort aber viele Corona-Fälle auftreten oder eine Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 ausgesprochen wird.

Urlaub stornieren wegen Corona: Reiserecht in der Corona-Krise

Ich habe eine Anzahlung für meine Pauschalreise / meine Hotelbuchung gemacht und zweifle, ob das Unternehmen in der schwierigen Lage die Leistung erbringen kann. Muss ich den offenen Restbetrag bezahlen?

Solange nicht feststeht, dass die Reise definitiv nicht stattfinden kann, eigentlich ja. Auch hier empfiehlt es sich, Kontakt mit dem Unternehmen aufzunehmen. Wenn ich ernsthaft eine Insolvenz des Unternehmens befürchte, kann ich die Zahlung auch zurückhalten. Bei Pauschalreisen ist man allerdings gegen die Insolvenz des Veranstalters abgesichert.

Ich brauche dringend Geld. Muss ich mich mit einem Reisegutschein abfinden oder darf ich das Geld fordern?

Wenn man das Recht auf kostenlose Stornierung hat oder der Flug annulliert wird, dann kann man auch das Geld fordern. Im Falle einer Kulanzlösung wird auch ein Gutschein möglich sein.

Ich habe eine Rundreise oder Kreuzfahrt gebucht, die Route muss aber wegen des Coronavirus’ geändert werden. Muss ich das akzeptieren? 

Das hängt davon ab, ob es sich um eine wesentliche Änderung der Route handelt oder nicht. Wenn beispielsweise nur ein Zwischenstopp durch einen anderen ersetzt wird, werde ich das in Kauf nehmen müssen. Ist die Route eine gänzlich andere, werde ich kostenlos stornieren können.

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und Bundeskanzler Sebastian Kurz haben empfohlen, heuer in Österreich Urlaub zu machen. Wenn ich jetzt buche und eine Anzahlung leiste, aber das Reiseunternehmen / das Hotel vielleicht in zwei Monaten in Konkurs gehen muss: Welche Rechte habe ich?

Bei Pauschalreisen ist man – siehe oben – gegen die Insolvenz abgesichert. Bei Individualreisen bzw. individuellen Buchungen ist man vor einer Insolvenz nicht geschützt – die Anzahlung ist dann weg bzw. müsste als Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet werden, wo man meist nur eine geringe Quote erhält.

Urlaub stornieren wegen Corona: Reiserecht in der Corona-Krise

Ich habe Angst, am Urlaubsort in Quarantäne zu kommen. Kann ich kostenlos den Urlaub stornieren wegen Corona?

Die „bloße“ Angst vor Quarantäne am Urlaubsziel berechtigt nicht zum kostenlosen Storno. Ist die Quarantäne bei der Einreise jedoch zwingend, kann man kostenlos stornieren.

Wer bezahlt die zusätzlichen Hotelnächte, wenn ich am Urlaubsort in Quarantäne komme? 

Das ist – je nach Urlaubsland – unterschiedlich; manchmal zahlt es der dortige Staat. Der Hotelbetreiber sollte jedenfalls versuchen, die Kosten von seinem Staat ersetzt zu erhalten.

Warum sollte ich mich vor Reisen auf der Website des Außenministeriums registrieren?

Die – freiwillige – Registrierung ermöglicht dem Außenministerium, Sie leichter zu kontaktieren, wenn beispielsweise während Ihres Aufenthalts die Reisewarnstufe erhöht wird. Auch kann allenfalls eine Heimreise leichter organisiert werden.


Zur Person

Urlaub stornieren wegen Corona: Reiserecht in der Corona-Krise

Mag. Georg Wageneder ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Steinbüchler – Mühlleitner – Wageneder in St. Florian/Linz und liebt Reisen. Die Kanzlei ist laufend auch im Reiserecht tätig.


Link- und Lese-Tipps

Sommerurlaub 2020: Was wir wissen und was wir nicht wissen

Corona und die Auswirkungen auf den Tourismus: Ein langer Weg zurück

Coronavirus: Düstere Prognosen für den den heimischen Tourismus

Ab Mitte Mai startet der Tourismus wieder – aber wie?

Wohin geht die Reise nach der Corona-Krise?

Aktuelle Reiswarnungen des Österreichischen Bundesministeriums

Reiseblog Kosmopoetin.com

♥ Virtuell reisen 

→ Virtueller Museumsbesuch: 21 Museen rund um die Welt, die man von zu Hause aus besuchen kann

→ Leinwandgeschichten rund um den Globus: Die besten Filme bei Sehnsucht nach der Welt

→ Auf der Couch um die Welt: Die besten Reisedokumentationen auf Netflix

→ People who miss travelling: Die lustigsten Videos über Fake-Urlaube zu Zeiten von Corona

→ Relaxen und reisen trotz Corona: 10 DVDs und CDs für eine entspannte Reise um die Welt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert